Verbraucherbauvertrag: Ihre Rechte beim Hausbau seit 2018
Der Verbraucherbauvertrag schützt Bauherren — Widerrufsrecht, Baubeschreibung und Sicherheitsleistung erklärt.
Fakten auf einen Blick
- Widerrufsrecht: 14 Tage
Der Verbraucherbauvertrag schützt Bauherren — Widerrufsrecht, Baubeschreibung und Sicherheitsleistung erklärt.
Fakten auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2018 gelten für private Bauherren besondere Schutzvorschriften im BGB (§§ 650i–650n). Der Verbraucherbauvertrag regelt den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen und gibt dem Bauherren mehr Sicherheit als ein normaler Werkvertrag.
„Viele Bauherren wissen gar nicht, welche Rechte sie haben", sagt Thomas Hoffmann von Büdenbender Hausbau. „Dabei ist das Gesetz sehr klar und sehr bauherrenfreundlich."
Bauherren können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen — ohne Angabe von Gründen. Die Widerrufsbelehrung muss im Vertrag enthalten sein, sonst verlängert sich die Frist auf 12 Monate.
Der Unternehmer muss vor Vertragsschluss eine detaillierte Baubeschreibung übergeben. Diese muss enthalten: Allgemeine Beschreibung des Bauwerks, Konstruktionsmerkmale, Gebäudetechnik, Energiestandard und Grundrisse.
Im Vertrag muss ein verbindlicher Termin für die Fertigstellung stehen — oder zumindest die Dauer der Baumaßnahme.
Beschreiben Sie Ihre Situation — unsere Experten geben Ihnen eine individuelle Einschätzung.
Der Bauherr darf vom ersten Abschlag an 5 % der Gesamtsumme als Sicherheit einbehalten — als Schutz gegen Baumängel.
Bei Fertigstellung muss der Unternehmer alle Unterlagen übergeben, die der Bauherr für den Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften benötigt.
„Prüfen Sie den Vertrag vor Unterschrift genau", rät Hoffmann. „Insbesondere die Baubeschreibung und den Zahlungsplan. Bei Büdenbender sind alle Verbraucherschutzrechte selbstverständlich im Vertrag enthalten — aber das ist nicht bei jedem Anbieter so."
Der Verbraucherbauvertrag gibt Bauherren seit 2018 starke Rechte. Wer diese kennt und nutzt, baut sicherer.
Ja, der Verbraucherbauvertrag gibt Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf 12 Monate.
Allgemeine Beschreibung des Bauwerks, Konstruktionsmerkmale, Gebäudetechnik, Energiestandard und Grundrisse — alles vor Vertragsschluss.
Bauherren dürfen 5 % der Gesamtsumme vom ersten Abschlag an als Sicherheit einbehalten. Das schützt Sie gegen eventuelle Baumängel.